Mit unterstehender Verordnung der Stadt Wien vom 11.März 2020 wurde festgelegt, dass
Veranstaltungen mit Zusammenströmen von mehr als 100 Personen in einem
geschlossenen Raum bzw. 500 Personen außerhalb von geschlossenen Räumen bzw. im
Freien vorläufig bis 3.April 2020 untersagt werden.
Auf Grundlage dieser Verordnung sind Veranstaltungen, im Zuge derer die
genannte Personenanzahl nicht überschritten wird, gestattet. Die Sicherstellung
der Einhaltung dieser höchst zulässigen Personenanzahl durch geeignete
Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Veranstalter.
Sollte seitens der Behörde weitere Auflagen bzw. Weisungen erfolgen, werden wir
umgehend informieren. Erwachsenenspielbetrieb:
Die Erwachsenenbewerbe werden im Einklang mit den behördlichen Auflagen
fortgeführt. Nachwuchsspielbetrieb:
In Abstimmung mit dem ÖFB wird der komplette Nachwuchsspielbetrieb mit
sofortiger Wirkung ausgesetzt.
Die Durchführung von Trainingseinheiten obliegt den Vereinen.
Download Verordnung-Epidemiegesetz